














Die VGV mbHDie VGV Verwaltungsgesellschaft für Versorgungswerke mbH (VGV) ist ein Zusammenschluss von derzeit sechs berufsständischen Versorgungswerken der verkammerten freien Berufe. Berufsständische Versorgungswerke basieren auf landesrechtlicher Grundlage und organisieren als gesetzliche Pflichtversorgungssysteme der ersten Säule die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung der Angehörigen der Berufskammer des jeweiligen Berufsstands. Derzeit sind in der VGV mbH die Berliner Ärzteversorgung, das Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg und der Architektenkammer Berlin (incl. der Mitglieder der Brandenburger Architektenkammer), die Apothekerversorgung Berlin (incl. der Mitglieder der Landesapothekerkammer Brandenburg) sowie die Versorgungswerke der Landestierärztekammern Mecklenburg-Vorpommern (incl. der Mitglieder der Tierärztekammern Berlin und Brandenburg) und Thüringen (incl. der Mitglieder der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt) zusammengeschlossen. Insgesamt betreuen die Mitarbeiter der VGV mbH derzeit rund 55.000 Mitglieder der verschiedenen Versorgungswerke. Der Zusammenschluss der beteiligten Kammern bzw. Versorgungswerke in der VGV mbH dient dem Zweck, im Interesse der Mitglieder der Versorgungswerke eine kompetente, effiziente und kostengünstige gemeinsame Rentenverwaltung zu betreiben. Personalressourcen werden geteilt und die hierdurch vorhandene fachliche Kompetenz und die durch Kostenteilung erzielbaren Synergieeffekte kommen allen Mitgliedern der Versorgungswerke zu Gute. Die VGV mbH wurde im Dezember 2002 gegründet. Das Personal der Gesellschaft verfügt jedoch bereits seit 1967 über Erfahrungen auf dem Gebiet der Verwaltung berufsständischer Versorgungswerke und wurde im Jahr 2002 im Rahmen eines Betriebsübergangs von einer Vorgängerorganisation aus der privaten Versicherungsgesellschaft vollständig in die VGV mbH überführt. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 100.000 €. Gesellschafter können gemäß Gesellschaftervertrag ausschließlich berufsständische Versorgungswerke bzw. die jeweiligen Kammern als juristische Person sein bzw. werden. Die an der Gesellschaft beteiligten Versorgungswerke bzw. Kammern sind von der Geschäftsidee einer gemeinsamen Verwaltung im Interesse der Mitglieder der Versorgungswerke überzeugt und stehen der Aufnahme weiterer berufsständischer Versorgungswerke der freien Berufe in die Verwaltungsgemeinschaft jederzeit offen gegenüber. Das moderne EDV-System auf SAP-Basis ermöglicht aufgrund der Ausrichtung auf die Mandantenfähigkeit jederzeit eine Erweiterung der Verwaltungstätigkeiten auf die Satzung anderer Versorgungswerke. |
|
|
|